Informationen für Ausbildungsinteressierte


Sehr geehrte Ausbildungsinteressierte,

am Zentrum für Psychologische Psychotherapie der Universität Greifswald (ZPP) haben Sie die Möglichkeit, die selbständige Anwendung der evidenzbasierten Verhaltenstherapie in all Ihrer Vielfalt mit dem Schwerpunkt auf den modernen Weiterentwicklungen zu erlernen. Wir verfolgen dabei das Ziel, unsere Ausbildung flexibel und optimal sowohl auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ressourcen als auch auf die Erfordernisse des Psychotherapeut*innen-Berufs auszurichten.

Bereits seit 2002 sind wir eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapeut*innen und die größte verhaltenstherapeutische Ausbildungsstätte in Mecklenburg-Vorpommern - direkt gelegen an der wunderschönen Ostsee.
Ein Ausbildungsverbund von zahlreichen Kooperationspartner*innen, Kliniken, Praxen, Dozent*innen, Selbsterfahrungsleiter*innen und Supervisor*innen stellt eine hohe Ausbildungsvielfalt und -qualität sicher.

Das ZPP fühlt sich dem Scientist-Practitioner-Ansatz mit einer engen Verzahnung von Forschung und Praxis verpflichtet. Optional können im Rahmen des Ostseemodells Psychotherapieausbildung und wissenschaftliches Engagement/Promotion miteinander kombiniert werden.

Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!
Beste Grüße,
das Leitungsteam

Informationsflyer zur Ausbildung

Folien der letzten Informationsveranstaltung

1. Wer trägt die Ausbildung?

Direktorin des Zentrums für Psychologische Psychotherapie ist Prof. Dr. Eva-Lotta Brakemeier, Universitätsprofessorin am Psychologischen Institut der Universität Greifswald. Die Leitung des Ausbildungsstudiengangs (APPVT) trägt Dr. Thomas Reininger und ist damit der direkte Ansprechpartner für Fragen und Anliegen rund um die Ausbildung.

Zahlreiche qualifizierte Dozent*innen mit langjährigen Erfahrungen in Forschung, Lehre und Praxis arbeiten im Ausbildungsverbund mit und stellen ihr umfangreiches Wissen und ihre Fähigkeiten dem Ausbildungsstudiengang und damit den Ausbildungskandidat*innen zur Verfügung.
 
Um eine staatliche Anerkennung zu gewährleisten, orientieren sich sämtliche Ausbildungsziele und -inhalte an den gesetzlichen Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (Psych-ThG) vom 04.02.1998 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-AprV) vom 18.12.1998.
 
Neben einer staatlichen Akkreditierung durch das Sozialministerium und einer Genehmigung durch die Universitätsgremien sind wir als universitäre Ausbildungsstätte durch die Deutsche Gesellschaft für Psychologie akkreditiert sowie Mitglied im Verband der universitären Ausbildunginstitute unith e.V mit der Zielsetzung, die Qualität der universitären Ausbildung zu sichern.

2. Welche Ziele verfolgt die Ausbildung?

Der postgraduale integrierte Ausbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie an der Universität Greifswald will eingehende theoretische und praktische Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren vermitteln und eine vertiefte Ausbildung in Verhaltenstherapie gewährleisten. Auf der Grundlage von wissenschaftlichen und geistig-ethischen Erkenntnissen sollen den Ausbildungsteilnehmer*innen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die zu einer eigenverantwortlichen und selbstständigen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von krankheitswertigen Störungen befähigen, bei denen Psychotherapie indiziert ist.

Ziel der Ausbildung ist die Approbation zur Führung des Titels Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut und die Erlangung der Fachkunde im Bereich Verhaltenstherapie, die eine Voraussetzung zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung und Niederlassung darstellt. Mit diesem Ausbildungsstudiengang sollen somit die Berufschancen der Absolventen unserer Universität erhöht und eine wissenschaftlich fundierte verhaltenstherapeutische Qualifizierung angeboten werden. Dies erachten wir angesichts der starken Unterversorgung an Verhaltenstherapeut*innen in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung Mecklenburg-Vorpommerns als dringend notwendig.

Der Ausbildungsstudiengang versteht sich als Studiengang der angewandten akademischen Psychologie. Im Sinne einer engeren Verzahnung von Forschung und Praxis will der Ausbildungsstudiengang Kandidat*innen mit wissenschaftlichem Interesse bzw. Promotionsvorhaben besonders fördern.

3. Wer kann sich bewerben?

Die Grundqualifikationen für die Aufnahme in den Ausbildungsstudiengang besteht in einer an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandenen Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt. Neuere Abschlüsse müssen auf Master-Niveau erfolgt sein. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • mindestens gute Abschlussnoten, besonders in den Fächern Klinische Psychologie und psychologische Diagnostik bzw. Psychiatrie/Psychotherapie,
  • die persönliche Eignung für den Beruf des*der Psychologischen Psychotherapeuten*Psychotherpeutin (diese wird in einem Auswahlgespräch überprüft),
  • eine verbindliche Festlegung des eigenen Arbeitsschwerpunktes auf Verhaltenstherapie/Verhaltensmedizin,
  • Nachweis von Grundkenntnissen in Psychologischer Diagnostik, Klinischer Psychologie und Verhaltenstherapie aus dem Studium der Psychologie.
4. Wann beginnt die Ausbildung?

Ein Ausbildungsjahrgang beginnt jeweils zum Wintersemester. Die Ausbildungsfachsemester beginnen jeweils zum 01.04. bzw. 01.10. eines Jahres, wobei sich die Planung der Veranstaltungen nicht an den Semesterferien der Universität, sondern eher an den Schulferien in Mecklenburg-Vorpommern orientiert. Der nächste Ausbildungskurs beginnt am 01. Oktober 2020. Quereinstiege und vorzeitige Zulassungen (z.B. zur Anrechnung von Praktikumszeiten) sind möglich.

5. Wie sieht der zeitliche Rahmen der Ausbildung aus?

Der Ausbildungsstudiengang ist als Vollzeitausbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren konzipiert. Die Durchführung der Theoriestunden erfolgt im Rahmen eines sechssemestrigen Curriculums in Form von Seminaren, Kursen und Workshops. Angeboten werden i.d.R. 12-16 stündige Veranstaltungen an Wochenenden (Freitagabend und Samstag, selten Samstag und Sonntag) im zwei- bis dreiwöchigem Abstand. Die Veranstaltungszeiten sind mit den kooperierenden Einrichtungen so abgestimmt, dass größere Ausfallzeiten bei bestehenden Beschäftigungen vermieden werden, eine vollzeitige Berufstätigkeit also grundsätzlich mit der Ausbildung vereinbar ist.

6. Wie gliedert sich die Ausbildung inhaltlich?

Der Ausbildungsstudiengang setzt sich konzeptuell aus fünf Teilen zusammen mit insgesamt mindestens 4200 Stunden. Die praktische Tätigkeit, die theoretische Ausbildung, die praktische Ausbildung unter Supervision, persönliche Selbsterfahrung und eine individuelle Schwerpunktsetzung (sog. freie Spitze). Die einzelnen Bausteine, die zeitlich und inhaltlich in engem Zusammenhang stehen, werden in den nachfolgenden Abschnitten 6.1 bis 6.5 beschrieben.

6.1 Wie sieht die praktische Tätigkeit aus?

Die praktische Tätigkeit gliedert sich in zwei Teile:

Es handelt sich zum einen um eine ganztägige klinische Tätigkeit unter Aufsicht und Anleitung an einer mit der Universität Greifswald kooperierenden, stationären psychiatrisch-klinischen Einrichtung mit psychiatrischem Klientel im Umfang von mindestens 1200 Stunden (mind. 1 Jahr) mit der Dokumentation der Beteiligung an 30 Fällen (4 davon sollten mit Einbezug von Bezugspersonen stattfinden).

Des Weiteren beinhaltet sie eine klinische Tätigkeit im Umfang von 600 Stunden (mind. ½ Jahr), welche

  • an einer mit der Universität Greifswald kooperierenden ambulanten Einrichtung, die von einem Sozialversicherungsträger bezüglich der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung anerkannt ist,
  • in einer mit der Universität Greifswald kooperierenden Praxis eines*einer Psychologischen Psychotherapeuten*Psychotherapeutin oder Arzt*Ärztin, der*die psychotherapeutische Behandlungen durchführen darf,
  • oder in der Poliklinischen Institutsambulanz (PIA) am Institut für Psychologie der Universität (sofern Praktikumsplätze verfügbar sind)

zu absolvieren ist.

 

In nachfolgenden Kliniken/Einrichtungen kann das PIP 1200 absolviert werden:

  • Klinik u. Poliklinik für Psychiatrie u. Psychotherapie der Universität Greifswald im Klinikum Stralsund GmbH, Rostocker Chaussee 70, 18437 Stralsund, Chefärztin Dr. med. habil. Deborah Janowitz, Tel.: 03831-45-2100, Mail: deborah.janowitz@helios-gesundheit.de
  • Universitätsmedizin Greifswald - Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (Psychotherapiestation / Psychiatrische Tagesklink), Ellernholzstr. 1-2 / Sauerbruchstraße, 17475 Greifswald, Chefarzt Prof. Dr. Grabe, Tel.: 03834-866916, Mail: hansj.grabe@med.uni-greifswald.de
  • Johanna-Odebrecht-Stiftung-Ev. Krankenhaus Bethanien gGmbH, Fachkrankenhaus für Psychiatrie u. Psychotherapie, Gützkower Landstraße 69, 17489 Greifswald, Chefarzt PD Dr. Jens Langosch, Ansprechpartnerin: Dipl.-Psych. Annika Brym, Tel.: 03834-543-472, Mail: brym@odebrecht-stiftung.de
  • Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Rostock,Chefarzt Prof. Dr. Dr. J. Thome, Gehlsheimer Straße 20, 18147 Rostock, Tel.: 0381-494-9501;
  • Medizinisches Zentrum der Landeshauptstadt Schwerin, Carl-Friedrich-Flemming Klinik, Wismarsche Str. 393-397, 19049 Schwerin, Tel.: 0385-5200, Chefarzt Prof. Dr. Andreas Broocks;
  • HANSE-Klinikum Wismar GmbH, Am Dahlberg 11, 23970 Wismar, Chefarzt Dr. med. Bernd Sponheim, Tel.: 03841-3300;
  • Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im AMEOS Diakonie-Klinikum, Ravensteinstr. 23, 17373 Ueckermünde, Chefarzt Dipl.-Med. Wolfgang Kliewe, Tel.: 039771-41-0;
  • Krankenhaus Güstrow GmbH, Friedrich-Trendelenburg-Allee 1, 18273 Güstrow, Tel.: 03834-340, Chefarzt PD Dr. med Jörn Schröder;
  • Klinik für Psychiatrie u. Psychotherapie des Diakonischen Klinikums Neubrandenburg, Külzstr. 13, 17033 Neubrandenburg, Tel.: 0395-7754501, Chefarzt Dr. Kirchhefer
  • Tagesklinik für Allgemeinspychiatrie, Psychosomatik und Gerontopsychiatrie in der Uhlenhaus GmbH, An der Werft 3, 18439 Stralsund, Chefarzt Dr. Ronald Zabel, Tel.: 03831-3569990
  • Klinik für Psychiatrie u. Psychotherapie im Müritz-Klinikum GmbH Waren, Weinbergstraße 19, 17192 Waren, Tel.: 03991-770, (Röbel) Stadtgarten 15, 17207 Röbel, Chefarzt Dr. med. Kai Schmidt
  • Psychiatrische Tagesklinik der GGP-Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik, Chefärztin Dr. Regine Neugebauer, Clara-Zetkin-Str. 16, 18069 Rostock, Tel.: 0381-801270;
  • Klinik für forensische Psychiatrie, Rostocker Chaussee 70, 18437 Stralsund, Chefarzt Dr. Dr. Michael Gillner, Tel.: 03831-45-2200;
  • Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie im Hanseklinikum Stralsund GmbH, Rostocker Chaussee 70, Postfach 2341, 18410 Stralsund, Chefarzt Dr. M. Herberhold, Tel.: 03831-452600;
  • Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie und Psychotherapie am Zentrum für Nervenheilkunde der Universität Rostock, Gehlsheimer Str. 20, 18147 Rostock, Tel.: 0381-494-0 (nur Hälfte des PIP 1200).
  • Dünenwald Klinik Insel Usedom, Dünenstraße 1, 17449 Trassenheide, Chefärztin der Fachabteilung Psychosomatik Dr. med. Denisa Kestner, Tel.: 038371-700
  • MEDIAN Klinik, Zum Strand 1, 18209 Heiligendamm, Chefärztin Dr. med. Evi Sacher, Tel.: 038203-44-526

In nachfolgenden Kliniken/Einrichtungen kann das PIP 600 absolviert werden:

  • Poliklinische Psychotherapieambulanz am ZPP, Institut für Psychologie der Universität Greifswald, Wollweberstraße 1-3, 17489 Greifswald, Leiter Dr. Thomas Reininger, Tel.: 03834-420-3737
  • Fachklinik für psychosomatische Rehabilitation und Verhaltensmedizin Waren, Auf dem Nesselberg 5, 17192 Waren, Tel.: 03991-6350, Chefarzt Dr. med. Otmar Kristof
  • Klinik Schweriner See, Am See 4, 19069 Lübstorf, Tel.: 03867-9000 (lediglich 600 Stunden möglich), Dr. med. v. Keyserlingk
  • BDH-Klinik Greifswald, Karl-Liebknecht-Ring 26a, 17491 Greifswald, Tel.: 03834-8710, Chefarzt Dr. med. Thomas Platz
  • Inselklinik Heringsdorf GmbH, Psychosomatische Klinik "Haus Kulm", Kulmstraße 9, 17420 Seeheilbad Heringsdorf, Chefarzt Dr. Romanowski, Tel.: 038378-590
  • Jugendvollzugsanstalt Waldeck, Sozialtherapeutische Abteilung, Leiter Dipl.-Psych. Andreas Fuchs, Zum Fuchsbau 1, 18196 Dummerstorf, Tel.: 038208-67160
  • Median Klinik Bad Sülze , Chefarzt PD Dr. H.-J. Stürenburg, Kastanienallee 1, 18334 Bad Sülze, Tel.: 038229-72538
  • MEDIAN Klinik, Zum Strand 1, 18209 Heiligendamm, Chefärztin Dr. med. Kerstin Birke,Tel.: 038203-44-526
  • Klinik Malchower See, August-Bebel-Str. 27, 17213 Malchow, Chefarzt Dr. H. Becker, Tel.: 039932-15198
  • Dünenwald Klinik Insel Usedom, Dünenstraße 1, 17449 Trassenheide, Chefarzt der Abteilung Psychosomatik Dr. med. M Goßmann, Tel.: 038371-700
  • Klinik Sellin GmbH & CoKG, 18586 Sellin, Frau Klemenz, Autismus-Ambulanz Rostock, Goethestr. 15, 18055 Rostock, Leiterin Dr. Evelin Werner, Tel.: 0381-801470
  • Müritzklinik Klink, Am Seeblick 2, 17192 Klink, Chefarzt Prof. Dr. Jochem Hoyer, Tel.: 03991-740249
  • Konsiliardienst des Uni-Klinikums Greifswald, Walther-Rathenau-Str. 46, 17489 Greifswald, Direktor Prof. Dr. Hans-Joachim Hannich, Tel.: 03834-865698
  • Berufsbildungswerk (BBW) Greifswald der Diakoniewerk Züssow gGmbH, Pappelallee 2, 17489 Greifswald, Tel.: 03834-8730, Geschäftsführer Wolfgang Gerbitz
  • Kreisdiakonisches Werk. Psychosoziales Zentrum für Migrantinnen in Vorpommern, Geschäftsführer Jörg Raddatz, Lange Reihe 60, 17489 Greifswald, Tel. 03834-799274, Ansprechpartner: Herr Dipl.-Psych Florian Harder
  • Medigreif Parkklinik GmbH , Pappelallee 1, 17489 Greifswald,  Leiter der Klinischen Einrichtung Herr Dipl.-Psych. Reuschel, Tel.: 03834-802-165
  • Rehabilitationsklinik Göhren, Südstrand 6, 18586 Göhren, Leitender Abteilungsarzt Dr. med. A. v. Hundelshausen, Tel.: 038308-53423;

Folgende Kooperationen befinden sich in der Vorbereitung (Stand 01.05.2023): 

  • Inselklinik Heringsdorf GmbH, Psychosomatische Klinik "Haus Kulm", Kulmstraße 9, 17420 Seeheilbad Heringsdorf, Tel.: 038378-590 Chefarzt Dr. Romanowski
    (Zusätzliche PIP1200-Anerkennung)
  • Rehaklinik Usedom Ostseebad Heringsdorf GmbH, Delbrückstraße 4, 17424 Heringsdorf, Ärztlicher Direktor Herr Alexander P.C. Beddies, Tel.:038378/81111
    (PIP600-Anerkennung)

Es handelt sich hierbei um temporäre Auflistungen, in denen noch laufende Kooperationsverhandlungen z.T. noch nicht berücksichtigt wurden. Auf Anfrage kann über eine Anerkennung bzw. Kooperation mit anderen stationären oder ambulanten Einrichtungen nach Absprache mit dem Landesprüfungsamt entschieden werden.

6.2 Wie sieht die theoretische Ausbildung aus?

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 600 Stunden und findet parallel zur praktischen Tätigkeit und praktischen Ausbildung statt. Die Inhalte und Themen der Veranstaltungen sind größtenteils durch die gesetzlichen Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgegeben. Es wird zwischen den grundlegenden Kenntnissen (1+2. Fachsemester) und einer vertieften Ausbildung (3.-6. Fachsemester) unterschieden:

 

6.2.1 Grundlegende Kenntnisse (1.+2. Fachsemester)

1. entwicklungs-, persönlichkeits-, sozial-, lern- und neuropsychologische Grundlagen der Psychotherapie

2. Konzepte zur Entstehung und Aufrechterhaltung von psychischen und psychisch mitbedingten Störungen mit Krankheitswert in verschiedenen Altersgruppen. Dieser Bereich nimmt einen breiten Raum ein und untergliedert sich nach dem ICD-10. Dabei werden folgende Störungsbilder behandelt:

  • F0 Organische einschl. symptomatischer psychischer Störungen
  • F1 Störungen durch psychotrope Substanzen
  • F2 Schizophrenie
  • F3 Affektive Störungen
  • F4 Neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen
  • F5 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen
  • F6 Persönlichkeitsstörungen
  • F7 Intelligenzminderung
  • F8 Entwicklungsstörungen
  • F9 Spezielle Störungen bei Kindern und Jugendlichen

 

Die Seminare zu den Störungsbildern F0 bis F9 umfassen jeweils folgende Ausbildungsinhalte:

  • Erscheinungsbild
  • Psychologische (bzw. medizinische) Erklärungsmodelle zur Entstehung und Aufrechterhaltung der Störungen
  • Diagnostische und differentialdiagnostische Probleme
  • Indikationsfragen
  • Interventionsmethoden mit Schwerpunkt auf verhaltenstherapeutische Methoden
  • Wirksamkeit der angewandten Therapiemethoden

 

3. Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich klinischer Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist

4. psychologische, medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Psychotherapeuten

5. Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen (Qualitätssicherungsmaßnahmen)

6. Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und soziale Versorgungssysteme

7. Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung

 

6.2.2 Vertiefte Ausbildung (3.-6. Fachsemester)

8. Diagnostik und Interventionsprobleme (Indikationsstellung und Prognose), Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung, Behandlungskonzepte und -techniken, Krisenintervention
9. administrative und rechtliche Probleme in der Psychotherapie
10. Therapiemotivation des Patienten, Entscheidungsprozesse des Therapeuten 

 

6.2.3 Elektronisches Vorlesungsverzeichnis / Buchungssystem

Eine detaillierte Übersicht des aktuellen Curriculums für jeweils zwei Semester der theoretischen Ausbildung findet sich im elektronischen Vorlesungsverzeichnis der Universität Greifswald unter:

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät/Institut für Psychologie/ZPP-Zentrum für Psychologische Psychotherapie/Ausbildungsstudiengang APPVT/Grundstudium bzw. Vertiefte Ausbildung

Ebenso können andere geplante oder bereits stattgefundene Semester dort über den Link "Semester wechseln" eingesehen werden.

Ausbildungskandidat*innen haben die Möglichkeit, sich in einem festgelegten Zeitraum über das Selbstbedienungsportal der Uni-Homepage einzuloggen und sich Wochenend-Veranstaltungen individuell zu buchen bzw. sich anzumelden. Ein anschließendes Zulassungsverfahren berücksichtigt dann Fachsemester, Grundlagen und aufeinander aufbauende Veranstaltungen sowie Über- bzw. Unterbelegungen.

Der so entstehenden individuelle Studienplan kann über das Web-Portal selbst (auch von zuhause aus) eingesehen und verwaltet werden.

Im aktuellen Ausbildungsjahr werden insgesamt 60 Veranstaltungen und 724 Theorie-Stunden angeboten. Zusätzliche Workshops sind in Planung.

6.3 Wie sieht die praktische Ausbildung aus?

Die praktische Ausbildung beginnt in der Regel nach Ableistung der psychiatrisch-klinischen Tätigkeit. In begründeten Einzelfällen kann die praktische Ausbildung nach Absprache mit der Ausbildungsleitung in begrenztem Umfang auch bereits parallel zur praktischen Tätigkeit erfolgen, soweit dies fachlich vertretbar und zeitlich möglich ist.

Die praktische Ausbildung beinhaltet eine eigene verhaltenstherapeutische Behandlungstätigkeit im Umfang von mindestens 600 Behandlungsstunden, die sich auf mindestens 15 Patient*innen verteilen sollten. Über 6 Patient*innen soll ein ausführlicher Fallbericht mit Supervisionsreflexion abgefasst werden. Die Behandlungstätigkeit erfolgt in der Poliklinischen Psychotherapieambulanz des Instituts für Psychologie. Dabei handelt es sich um die größte verhaltentherapeutische Forschung- und Ausbildungsambulanz mit dem Schwerpunkt der Angsterkrankungen in Mecklenburg- Vorpommern. Sie ist ausgestattet mit einem modernen web-basierten Buchungs- und Abrechnungssystem, Patient*innen erhalten eine mulimodale Diagnostik incl. der elektronischen Auswertung über Tablet-PCs. Die Ergebnisse werden den Therapeut*innen elektronisch übermittelt. Ausreichende PC-Arbeitsplätze, sowie eine (teilweise auch digitale) Ambulanzbibliothek sind vorhanden.

Voraussetzung für die Aufnahme der praktischen Ausbildung ist die bestandene Zwischenprüfung. Die Ausbildungsteilnehmer*innen erhalten in der Poliklinischen Psychotherapieambulanz nach Abschluss eines Honorarvertrags für  ihre Behandlungstätigkeit eine Vergütung, die sich am jeweils aktuellen Punktwert orientiert. Diese liegt derzeit bei 51,28 € pro Therapiestunde. Zur Vor- und Nachbereitung der eigenen Behandlungstätigkeit sowie zur Dokumentation, Evaluation und Erstellung der geforderten Berichte werden zusätzlich mindestens 150 Stunden veranschlagt und in der freien Spitze angerechnet.

6.3.1 Supervision

Die praktische Ausbildung ist begleitet von einer engmaschigen Supervision, die für die Ausbildungskandidat*innen verpflichtend ist und wie folgt organisatorisch und konzeptuell realisiert werden soll:

6.3.2 Supervisionskonzept

Es handelt sich um eine praxisbegleitende verhaltenstherapeutische Fallsupervision. Der Supervisionsprozess orientiert sich am differentiellen Entwicklungsmodell von HOGAN. Hier werden vier Stadien der Entwicklung von therapeutischer Kompetenz unterschieden. Jedes Entwicklungsstadium wird durch einen anderen Supervisionsstil unterstützt.

1. Methodengebundenes Arbeiten: Anleitung, emotionale Unterstützung, Reflexionshilfen.

2. Adaptation der erlernten Methoden an den eigenen persönlichen Stil: Unterstützung, Klärung von Ambivalenzen.

3. Beendigung des Balanceaktes zwischen Methodengebundenheit und der Suche nach einem persönlichen Therapiestil: Konfrontation mit persönlichen und beruflichen Stärken und Schwächen, gemeinsames Lernen.

4. Kreative, entsprechend dem persönlichen Stil konzipierte Verhaltenstherapie: partnerschaftlicher Erfahrungsaustausch, wechselseitige Beratung.

6.3.3 Organisation der Supervision

Insgesamt müssen mindestens 50 Einzelsupervisionsstunden und mindestens 100 Gruppensupervisionsstunden bei mindestens drei unterschiedlichen Supervisor*innen absolviert werden.

Die Supervision soll möglichst gleichmäßig über den gesamten Zeitraum der praktischen Ausbildung in hoher Dichte durchgeführt werden. Mindestens jede vierte Behandlungsstunde sollte supervidiert werden. Alle Therapiesitzungen werden servergestützt und verschlüsselt digital aufgezeichnet und können für die Supervision verwendet werden. So kann mit Hilfe der unmittelbaren audiovisuellen Eindrücke eine professionelle Supervison von Patient*innen- und Therapeut*innenverhalten inklusive aller interaktionellen Aspekte erfolgen.

Eine Einzelsupervision soll für jede Behandlung zu fest definierten Zeitpunkten nach der Diagnostik, vor Beginn therapeutischer Interventionsmaßnahmen (Besprechung von Problemanalyse und Therapieplanung etc.) durchgeführt werden. Darüber hinaus steht der Supervisor auf Anfrage für Einzelsupervisionen in schwierigen Therapiesituationen zur Verfügung. Um dies gewährleisten zu können, wurden die Supervisor*innen so ausgewählt, dass sie vor Ort tätig und bei Bedarf erreichbar sind. Einzelsupervisionen können in der Einrichtung/Praxis erfolgen, in der die praktische Ausbildung stattfindet, wobei zuvor mit der Ausbildungsleitung zu klären ist, ob es sich um eine*n der Ausbildungseinrichtung zugehörigen Supervisor*in handelt.

Für die Gruppensupervision werden feste Kleingruppen von vier Teilnehmer*innen gebildet, die mit einem*einer Supervisor*Supervisorin über einen Zeitraum von ca. einem Jahr zusammenarbeiten. Die Gruppensupervision soll ca. vierwöchentlich stattfinden. Damit soll wiederum gewährleistet werden, dass jede 4. Behandlungsstunde supervidiert wird. Zudem werden auch offene und sprechstundenbezogene Supervisionsgruppen angeboten. Auch Supervisionswochenenden sind organisatorisch möglich. Die Gruppengröße darf nicht unter drei und sollte nicht über 5 Ausbildungskandidat*innen liegen.

Folgende Supervisor*innen stehen für die praktische Ausbildung z.Zt. zur Verfügung:

  • Dipl.-Psych. Dr. Johannes Bahlmann, Greifswald
  • Dipl.-Psych Anika Brym, Greifswald (ODS-Patienten)
  • Prof. Dr. Alfons Hamm, Greifswald
  • Dipl.-Psych. Anett Hoffmann, Rostock
  • Dipl.-Psych. Björn Jansson, Jarmen
  • Dr. med. Deborah Janowitz, Greifwald (UK-Patienten)
  • Prof. Dr. med. Jens M. Langosch, Greifswald (ODS-Patienten)
  • Dipl.-Psych. Dr. Anke Limberg, Greifswald
  • Dipl.-Psych. Anja Meyer, Greifswald
  • Dipl.-Psych. Richard Pöller, Waren
  • Dipl.-Psych. Dr. Thomas Reininger, Greifswald
  • Dipl.-Psych. Dr. Valerija Sipos, Stralsund

Auf Anfrage kann durch den Ausbildungsausschuss über eine Anerkennung bzw. Kooperation mit anderen Supervisor*innen entschieden werden, sofern diese die Supervisor*innenqualifikation nach Psychotherapeutengesetz erfüllen bzw. von der OPK anerkannt sind.

6.3.4 Kollegiale Supervision

Jede*r Ausbildungsteilnehmer*in soll zusätzlich 14-tägig eine Behandlungsstunde eines*einer anderen Ausbildungsteilnehmers*Ausbildungsteilnehmerin über Video oder Einwegspiegel beobachten und anschließend mit dem*der Therapeuten*Therapeutin auswerten (sog. kollegiale Video-Supervision) und erhält selber für eine Behandlungsstunde 14-tägig kollegiale Video-Supervision. Diese Ausbildungsstunden gehen in die sogenannte "Freie Spitze" ein.

6.4 Wie wird die Selbsterfahrung organisiert?

Im Rahmen der Ausbildung sind insgesamt 120 Stunden verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung zu absolvieren. Es findet eine fortlaufende Selbsterfahrung in festen Kleingruppen statt, die ergänzt wird durch ganztägige, themenzentrierte Kurse mit Themen wie z.B. Wohlbefinden von Therapeut*innen, Umgang mit eigenen Krisen und Problemen, Selbsterleben verhaltenstherapeutischer Methoden, thematische Schwerpunkte (Umgang mit Macht, Zuneigung, Erotik und Sexualität, Sterben, Tod und Endlichkeit, Fragen nach dem Sinn des Lebens, Religiösität etc.)

6.5 Wie sieht die individuelle Schwerpunktsetzung während der Ausbildung aus?

Die individuelle Schwerpunktsetzung (sog. Freie Spitze) umfasst mindestens 930 Stunden. Gemäß dem Anspruch der Ausbildungsstätte soll die individuelle Schwerpunktsetzung zur Vertiefung der theoretischen und praktischen Ausbildung dienen in den Bereichen, die für den*die Ausbildungsteilnehmer*in von persönlichem Interesse sind oder in dem er*sie sich besonders qualifizieren möchte.

  • Mindestens 260 Stunden hiervon können durch Literatur- und Selbststudium wie auch in vertiefenden Diskussionen in Kleingruppen erbracht werden.
  • Ein Journal-Seminar wird angeboten, in dem aktuelle Befunde der Psychotherapieforschung (speziell der Verhaltenstherapieforschung) erarbeitet, präsentiert und diskutiert werden. Es wird 14-tägig einstündig angeboten und kann mit 60 Stunden in die Freie Spitze eingehen.
  • Die theoretische und praktische Vertiefung in einem der Forschungs- und Anwendungsschwerpunkte der Universität Greifswald (Angststörungen, Psychophysiologische Forschung etc.) wird mit mindestens 150 Stunden abgedeckt.
  • Die praktische Ausbildung soll durch kollegiale Supervision vertieft werden. Diese kann bis zu 400 Stunden umfassen.
  • Evaluation und theoretische Aufarbeitung eigener Behandlungen werden mit 150 Stunden eingehen.
  • Offene Veranstaltungen können mit 60 Stunden eingebracht werden. Hierunter fällt die Teilnahme an wissenschaftlichen Vorträgen auf Tagungen oder Kolloquien zu Methoden und Erkenntnissen der Psychotherapieforschung. Dies geschieht nach Angebot und Absprache mit der Ausbildungsleitung.

Umfang und erbrachte Leistungen der gesamten individuellen Schwerpunktsetzung werden von den Dozent*innen und Supervisor*innen bzw. der Ausbildungsleitung geprüft.

7. Der Scientist-Practitoner-Ansatz: Was ist das Ostseemodell?

Das „Ostseemodell“ wurde an der Universität Greifswald entwickelt, um es Psychologinnen und Psychologen, die an der Psychotherapie(forschung) interessiert sind, zu ermöglichen, wissenschaftliches Arbeiten mit der psychotherapeutischen Ausbildung eng verzahnt zu kombinieren.

Um dies zu ermöglichen, bieten wir am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie ein strukturiertes Promotionsprogramm an, in dem im Rahmen einer E13-Stelle die Promotion (Abschluss Dr.rer. nat) und Psychotherapieausbildung (Schwerpunkt Verhaltenstherapie, Abschluss mit Approbation) miteinander verknüpft werden.

Im Sinne des Scientist-Practioner-Modells möchten wir Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler darin unterstützen, die Doppelqualifikation in Wissenschaft und psychotherapeutischer Praxis zu erreichen und ihnen den Übergang in die Postdoc-Phase zu erleichtern.

Die Universität Greifswald ist mit dem „Ostseemodell“ in Mecklenburg-Vorpommern die einzige und in Deutschland eine der wenigen Universitäten, die ein solches kombiniertes Promotionsprogramm anbieten. Ermöglicht werden diese Stellen durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie und dem Zentrum für Psychologische Psychotherapie (ZPP) der Uni Greifswald unter der Professur und Direktion von Prof. Dr. Eva-Lotta Brakemeier, die das „Ostseemodell“ federführend ins Leben gerufen hat.

Sollten Sie sich für unser „Ostseemodell“ interessieren oder weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Prof. Dr. Eva-Lotta Brakemeier oder die Doktorand*innen des Lehrstuhls für Klinische Psychologie und Psychotherapie wenden, die Ihnen gerne von Ihren Erfahrungen berichten.

8. Wo findet die Ausbildung statt?

Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt in den Seminar- und Ambulanzräumen des ZPP in der Wollweberstraße 1-3 in Greifswald (ehem. Direktorenwohnhaus der Frauenklinik).

Die praktische Tätigkeit findet in den jeweils kooperierenden Einrichtungen statt.
Die Veranstaltungsorte für Supervision und Selbsterfahrung können variieren.

9. Muss ich mich an der Uni einschreiben?

Da es sich bei der Ausbildung um einen universitären Studiengang handelt, erfolgt nach Zulassung und Abschluss eines Ausbildungsvertrages automatisch eine Einschreibung als Gasthörer*in der Universität Greifswald durch die Ausbildungsstätte für drei Jahre. Die Ausbildungsteilnehmer*innen erhalten somit den Gaststudentenstatus und alle damit verbundenen sozialen Vergünstigungen (E-Mail-Account, Bibliothekszugang, Mensa etc.)
Die Umwandlung des Studiengangs in einen Masterstudiengang Psychotherapie und einen damit einhergehenden vollen Student*innenstatus ist in Vorbereitung.

10. Können Theoriestunden anderer Ausbildungsstätten anerkannt werden?

Die Theoriestunden anderer Ausbildungsinstitute können in begrenztem Umfang im Einzelfall berücksichtigt werden. Bei einem Quereinstieg ist von entscheidender Bedeutung, ob das jeweilige Ausbildungsinstitut Mitglied im Verbund der universitären Ausbildungsinstitute e.V. (Unith) bzw. im Deutschen Fachverband für Verhaltenstherapie e.V. (DVT) organisiert ist und somit erforderlichen Qualitätsstandards genügt. Eine individuelle Zusage kann erst nach Prüfung durch den Ausbildungsausschuss und durch das Landesprüfungsamt als Aufsichtsbehörde erfolgen.

11. Sind Einzelbuchungen von Veranstaltungen möglich?

In begrenztem Umfang können auch interessierte Diplom-Psycholog*innen, Ärzte*Ärztinnen oder Psychotherapeut*innen an einzelnen Veranstaltungen teilnehmen, die im Rahmen des Ausbildungsstudiengangs angeboten werden. Dies gilt auch für andere Berufsgruppen mit Hochschulabschluss. Hierfür ist eine rechtzeitige Anmeldung über das Sekretariat erforderlich. Die Gebühren für die Teilnahme werden nach erfolgter Abstimmung mit der Universität festgelegt.

Ferner sind wir von der OPK als Institution zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen akkreditiert. Für besuchte Veranstaltungen können somit Fortbildungspunkte vergeben werden.

 

12. Wie erfolgen Studiennachweise?

Die Ausbildungsteilnehmer*innen führen zum Nachweis ihrer Ausbildungsleistungen ein Studienbuch, in dem jede Leistung einzeln bescheinigt werden muss. Von Seiten der Ausbilder*innen werden zusätzlich Unterschriftenlisten der jeweiligen Veranstaltungen erstellt. Eine Studienbescheinigung kann im persönlichen Profil aus dem LSF-System jederzeit ausgedruckt werden. Ferner erhalten alle Ausbildungsteilnehmer*innen einen Teilnehmendenausweis, in dem die erfolgte Zahlung der Gasthörer-Gebühren verzeichnet ist, der in allen Veranstaltungen mitgeführt werden muss.

13. Was kostet die Ausbildung?

Die Ausbildung wird seitens der Universität Greifswald finanziell mitgetragen. Von den AusbildungsteilnehmerInnen ist eine Gebühr in Höhe von 3060,- € pro Semester zu entrichten. Hierin sind alle Personal- und Sachkosten für die Aufnahme, die theoretische Ausbildung (incl. Studienmaterialien), die praktische Ausbildung, die Zwischenprüfung, die Selbsterfahrung, die Koordination der praktischen Tätigkeit sowie die Einzel- und Gruppensupervisionsstunden enthalten.

Die Gesamtkosten der Ausbildung für den Dreijahreszeitraum betragen z.Zt. 18.360,00 € zuzüglich der vom Sozialministerium erhobenen Gebühren für die staatliche Abschlussprüfung.

Die Ausbildungsgebühren werden in Raten pro Quartal von jeweils 1.530,00 € zum 15.04, 15.07., 15.10. und 15.01. erhoben. Ausbildungsteilnehmer*innen verpflichten sich, für die quartalsmäßigen Zahlungen einen Dauerauftrag einzurichten.

Die Gebühren sind unter Angabe der APPVT-Teilnehmernummer, des Kassenzeichens 7121 139 009 853 und der Kostenstelle W 170 6000 auf das Konto IBAN-Nr. DE 26 1300 0000 0012 0015 18 bei der Bundesbank Rostock zu entrichten.

Zum Nachweis der Entrichtung der Gebühren stellt das Institut für Psychologie einen Teilnehmerausweis aus, auf dem die Zahlung jeder fälligen Rate zu quittieren ist.

Da die Planung des Curriculums langfristige Verträge mit Dozenten erfordert, entbindet die Nichtteilnahme an Ausbildungsveranstaltungen nicht von der Zahlung der Gebühren. In wichtigen Ausnahmefällen kann in Absprache mit der Ausbildungsstätte geprüft werden, ob einzelne Veranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. Die Gebühren für nicht wahrgenommene Supervisions- oder Selbsterfahrungsstunden können nicht erstatten oder verrechnet werden. Die Kosten für Supervisionsstunden, die über 50 Einzel- bzw. 100 Gruppensupervisionsstunden hinaus gehen, müssen selbst getragen werden.

Sofern die Behandlungsstunden im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Poliklinischen Psychotherapieambulanz (PIA) erfolgen, werden diese den Ausbildungskandidaten per Honorarvereinbarung (abhängig von der Höhe des gegenwärtigen Punktwerts) vergütet, wodurch eine vollständige Refinanzierung der Ausbildungsgebühren erfolgen kann. Derzeit umfasst dies Einnahmen von ca. 30.000 €.

Es gibt sehr unterschiedliche Modelle, die Ausbildungskosten zu finanzieren. Sprechen Sie mit uns bei Schwierigkeiten. Wir finden individuell-flexible Lösungen.

14. Bin ich als Ausbildungskandidat*in haftpflichtversichert?

Für alle Ausbildungskandidat*innen wurde eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Hierdurch besteht ein Versicherungsschutz bei vorliegenden Haftungsverpflichtungen gegenüber Dritten vergleichbar einer Berufshaftpflichtversicherung bei allen Tätigkeiten der Ausbildung. Dies betrifft jedoch keine Schäden, die am Eigentum des APPVT oder der Universität verursacht werden.

Weitere Absicherungen (Sozialversicherungen, Privathaftpflicht, Rechtsschutz, Unfall etc.) müssen durch die Kandidat*innen selbst erfolgen.

15. Wie sehen Bewerbung und Zulassungsverfahren aus?

Die Bewerbung erfolgt in schriftlicher Form (vorzugsweise in digitaler Form). Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Antragsformular,
  • aktuelles Passbild,
  • persönlicher tabellarischer Lebenslauf mit Informationen zur beruflichen und sozialen Entwicklung (max. 3 Seiten),
  • schriftliche Begründung zur Entscheidung für die Berufswahl Verhaltenstherapeut(in) (max. 1 Seite),
  • Foto oder Scan des Diplom-/Masterzeugnisses,
  • Auflistung von absolvierten Seminaren des Studiums in der Klinischen Psychologie.

 

Im Rahmen des Auswahlverfahrens erfolgt nach einer standardisierten Bewertung der Bewerbungsunterlagen ein ca. dreißigminütiges Auswahlgespräch durch Mitglieder des Ausbildungsausschusses. Das Gesamtergebnis des Verfahrens wird schriftlich mitgeteilt.

Nach erfolgter Zulassung erfolgt von Seiten der Ausbildungsstätte eine Einschreibung als Gasthörer*in und die Einrichtung eines Universitäts-Accounts (E-Mail, LSF etc.).

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Ausbildungsstudiengang. Der Ausbildungsausschuss kann dem*der Ausbildungsteilnehmer*in ggf. Auflagen erteilen oder in schwerwiegenden Fällen den Ausbildungsvertrag vorzeitig kündigen. Auf Seiten des*der Ausbildungsteilnehmers*Ausbildungsteilnehmerin besteht das in dem Ausbildungsvertrag dargelegte Kündigungsrecht.

Aufgrund der Flexibilisierung des Bewerbungsverfahrens gibt es keinen Bewerbungsschluss für den nächsten Kurs. Es sind noch Plätze für den aktuell beginnden Kurs frei.

(Wir nehmen Bewerbungen aber jederzeit gerne entgegen.)

Eine Bewerbung kann schon vor Erlangung des Abschlusses (Diplom oder Master), eine Zulassung jedoch erst mit der Erfüllung der Voraussetzungen erfolgen.

 

Ein Praktikumsplatz (PIP1200 oder PIP600) ist keine Voraussetzung für eine Bewerbung.

 

Wir vermitteln Ihnen nach einer Zulassung geeignete Praktikumsplätze in den Einrichtungen unserer Kooperationspartner.

Hier stehen genügend bezahlte Plätze und flexible Arbeitsmodelle zur Verfügung.

 

Sprechen Sie einfach rechtzeitig mit uns!

16. Wie sieht ein Ausbildungsvertrag aus?

Der Ausbildungsvertrag wird für den Zeitraum von drei Jahren geschlossen und kann jährlich zum Ende des Ausbildungsjahres mit einer achtwöchigen Frist gekündigt werden. Die Verlängerung um zunächst ein Jahr erfolgt gebührenfrei. Ein Muster-Ausbildungsvertrag kann auf Wunsch zugesendet werden.

Zur Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses über das vierte Ausbildungsjahr hinaus muss ein weiterer Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden, der zusätzliche Gebühren beinhalten kann.

17. Wann erfolgt die Zwischenprüfung?

Nach einem Drittel der Ausbildungszeit, d.h. nach dem zweiten Semester, wenn mind. 200 Theoriestunden (psychotherapeutische Grundkenntnisse), mindestens 40 Stunden Selbsterfahrung und mindestens 600 Stunden praktische Tätigkeit nachgewiesen wurden, findet die Zwischenprüfung statt. Sie ist als fallbezogenes Prüfungsgespräch konzipiert.

Die Ausbildungsstätte behält sich vor, bei Vorliegen bedeutsamer Kompetenz- oder Eignungsmängel die Fortführung der Ausbildung an die Erfüllung bestimmter Auflagen (Supervision, vertiefende Veranstaltungen etc.) zu knüpfen oder den Ausbildungsvertrag ggf. fristlos zu kündigen. (Dies bedarf jedoch der Beschlussfassung des Ausbildungsausschusses.)

Die Zwischenprüfung ist Voraussetzung für eine Behandlungstätigkeit im Rahmen der praktischen Ausbildung in der Ausbildungs-/Psychotherapieambulanz des ZPP am Institut für Psychologie.

18. Wie sieht die staatliche Abschlussprüfung aus?

Die staatliche Abschlussprüfung nach § 5 Abs.1 Satz 2 PsychThG kann frühestens nach dem 6. Semester beim zuständigen Landesprüfungsamt erfolgen und gliedert sich in einen schriftlichen und mündlichen Teil. Zur Anmeldung für die staatliche Abschlussprüfung ist das universitäre Ausbildungszertifikat erforderlich, für das neben dem Nachweis aller erfolgreich absolvierten Ausbildungsbestandteile auch die Vorlage von sechs schriftlichen Fallberichten verlangt wird, die positiv begutachtet sind. (Zwei dieser behandelten Fälle sind gleichzeitig ein Bestandteil der mündlichen Abschlussprüfung.) Der Ausbildungsstudiengang hat keinen Einfluss auf den Ausgang der staatlichen Abschlussprüfung. Nach Bestehen der Prüfung erfolgt die Approbation zum*zur Psychologischen Psychotherapeuten*Psychotherapeutin

Bislang sind aus dem Ausbildungsstudiengang 98 Approbationen hervorgegangen.

19. Wie sieht die interne Qualitätskontrolle aus?
Bewertung in Schulnoten von 1=sehr gut bis 6=ungenügend

Alle Lehrveranstaltungen werden regelmäßig und standardisiert durch die Teilnehmer*innen der Ausbildung evaluiert, die Rückmeldungen ggf. mit Veränderungsempfehlungen an die Dozent*innen weitergegeben. Regelmäßige Dozent*innen- und Supervisor*innenkonferenzen sollen zum einen die Qualität und Vernetzung der Ausbildungsteile fördern, zum anderen Leistungsrückmeldungen an die Ausbildungsteilnehmer*innen und Ausbilder*innen ermöglichen. Die Evaluation der psychotherapeutischen Behandlungen wird mit Hilfe vorgegebener empirischer Messinstrumente vorgenommen

Deskriptive Statistik der Evaluationsdaten zu den Theorieworkshops:

20. Antragsformular

Unter nachfolgendem Link können Sie das Antragsformular downloaden.


Haben Sie noch weitere Fragen und Anliegen?

Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Sie finden uns am Institut für Psychologie in der Franz-Mehring-Str. 47 (Prof. Brakemeier) sowie in der Wollweberstraße 1-3 (Dr. Reininger, Dr. Janner, Frau Schlapmann) in 17489 Greifswald.

Prof. Dr. Eva-Lotta Brakemeier

Lehrstuhlinhaberin Klinische Psychologie & Psychotherapie
Direktorin des Zentrum für Psychologische Psychotherapie

Franz-Mehring-Straße 47
Raum: 218

Tel.: +49 3834 420 3718

eva-lotta.brakemeieruni-greifswaldde

Homepage Prof. Dr. Eva-Lotta Brakemeier 

Dr. Janine Wirkner

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Franz-Mehring-Straße 47

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Tel.: +49 3834 420 3791

janine.wirkner@uni-greifswald.de

Homepage Dr. Janine Wirkner 

Dr. Thomas Reininger

Leiter der Ausbildungsambulanz und des Ausbildungsstudiengangs (APPTV)

Wollweberstraße 1-3

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Tel.: +49 3834 420 3737

thomas.reininger@uni-greifswald.de

Homepage Dr. Thomas Reininger 

Katrin Schlapmann

Sekretariat ZPP

Wollweberstraße 1-3
Raum: E.015 
Sprechzeiten: Mo-Do: 07:30-11:30 Uhr, 13:00-16:00 Uhr; Fr: 07:30-12:00 Uhr

Tel.: +49 3834 420 3738
Fax: +49 3834 420 3733

katrin.schlapmannuni-greifswaldde